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1. Allgemeines

2. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Allgemeinen

3. Übergabe des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters
 

4. reservierung und vorbestellung
 

5. Mängel des Mietgegenstandes

6. Haftungs-begrenzung des Vermieters

 

7. Mietpreis, Zahlung, Sicherungs-übereignung

 

8. Mieterpflichten

 

9. Rückgabe des Mietgegenstandes


 

10. Weitere Pflichten des Mieters 

11. Schaden und Verlust

12. Versicherung

13. Besondere Pflichten bei Schadensfällen
 

14. Haftung des Mieters

15. Kündigung

16. Fälligkeit, Zahlung, Verzug
 

17. Gerichtsstand

18. Salvatorische Klausel

Allgemeine GeschäftsbedingungeN

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen der Firma Eventbedarf Baitinger (nachfolgend Vermieter) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter hätte ausdrücklich ihre Geltung schriftlich anerkannt. Die Bedingungen des Vermieters gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Mieters die Lieferung/Vermietung an den Mieter vorbehaltlos durch den Vermieter ausgeführt wird.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Vermieter und Mieter zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.

2. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Allgemeinen

2.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen.

2.2 Der Mieter verpflichtet sich, sich bei Übernahme des Mietgegenstandes durch Vorlage eines gültigen Personalausweises gegenüber den Angestellten des Vermieters auszuweisen, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften zu beachten, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln, bei Ablauf der Mietzeit gesäubert zurückzugeben und die vereinbarte Miete im Voraus zu entrichten.

2.3 Die zu diesem Vertrag gehörenden Abbildungen, Verbrauchsangaben, Maßangaben etc. sind nur Annäherungsangaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Übergabe des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters

3.1 Der Vermieter hält den Mietgegenstand in einem ordnungsgemäßen, einwandfreien, betriebsfähigen Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zur Abholung durch den Mieter bereit. Mit der Abholung, auch wenn der Transport mit Fahrzeugen des Vermieters durchgeführt wird, gehen die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes und die Gefahr der Beförderung auf den Mieter über. Wird vereinbart, dass die Mietgegenstände durch den Vermieter gebracht werden, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Mieter über.

3.2 Kommt der Vermieter mit der Übergabe des Mietgegenstandes in Verzug, so kann der Mieter nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Vermieter zunächst eine angemessene Nachfrist zur Bereitstellung des Mietgegenstandes gesetzt hat. Eine Entschädigung für das nicht rechtzeitige Bereitstellen des Mietgegenstandes kann der Mieter nur verlangen, wenn dem Vermieter ein Verschulden zur Last fällt. Die Entschädigung ist begrenzt auf den täglichen Mietpreis. Das Recht zum Rücktritt bleibt unberührt.

4. Reservierung und Vorbestellung

4.1 Es besteht die Möglichkeit, Mietgegenstände zu reservieren. Beim Vertragsschluss werden der Zeitpunkt und der Zeitraum, auf den sich die Reservierung bezieht und zu dem der Mietgegenstand für die Gegenpartei bereitsteht, schriftlich in Angebot bzw. Rechnung festgeschrieben. Falls der Mieter den reservierten Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und für den vereinbarten Zeitraum abnimmt, ist der Mieter dennoch zur Zahlung des vollständigen Mietzinses verpflichtet.

4.2 Der Mieter kann unbeschadet vorstehender Bestimmung die Reservierung vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands schriftlich gegenüber dem Vermieter stornieren. Der Mieter hat dann als Entschädigung maximal 50 % der Vertragssumme (vereinbarter Mietpreis ohne MwSt.) zu zahlen, wenn die Stornierung nach dem 7. Tag vor Bereitstellung erfolgt. Der Mieter kann sich bei Nichtabnahme oder Stornierung nicht auf ersparte Aufwendungen des Vermieters berufen; ebenso ist der Einwand einer unterlassenen anderweitigen Vermietung ausgeschlossen.

5. Mängel des Mietgegenstandes

5.1 Ein Mangel des Mietgegenstandes liegt vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder eingeschränkt ist.

5.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übernahme zu untersuchen und festgestellte Mängel sofort zu rügen.

5.3 Bei Übergabe erkennbare Mängel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unwesentlich beeinträchtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach der Untersuchung dem Vermieter angezeigt werden. Unterlässt der Mieter die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit nicht gesetzlich zwingend anderes gilt.

5.4 Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, ist dieser unverzüglich schriftlich und/oder telefonisch nach der Entdeckung dem Vermieter anzuzeigen; andernfalls gilt der Mietgegenstand auch in Ansehung später erkennbarer Mängel als vertragsgerecht.

5.5 Der Vermieter kann mangelhafte Teile des Mietgegenstandes nach billigem Ermessen ausbessern, ersetzen oder einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand bereitstellen. Ein Mangel berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag, außer bei erheblichen Mängeln, die Nutzung unmöglich machen und die der Vermieter nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behebt. Mietminderung ist nur in den gesetzlich zwingend zulässigen Fällen zulässig.

6. Haftungsbegrenzung des Vermieters

6.1 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Vermieter für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.2 Für fehlerhafte Anleitung oder nicht vertragsgerechte Nutzung durch den Mieter gelten die Regelungen von §5 und §6 entsprechend, unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

7. Mietpreis, Zahlung, Sicherungsübereignung

7.1 Der Mietzins ist ohne Abzug per Überweisung auf das Firmenkonto zu zahlen; eine Rechnung wird zugesandt. Fälligkeit ist spätestens 7 Tage vor Bereitstellung des Mietgegenstandes. Kurzfristige Zahlungen erfolgen sofort oder bar vor Ort.

7.2 Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen bestrittener Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

7.3 Vorbehaltlich schriftlicher Vereinbarung ist eine Kaution bei Übergabe zu zahlen; Höhe siehe Preisliste.

7.4 Bei Nichtzahlung der Kaution kann der Vermieter ohne Mahnung vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz bleibt vorbehalten.

7.5 Gezahlt Kaution darf nicht als Vorauszahlung oder Schadensersatz verrechnet werden, außer zur Verrechnung bei Vertragsende.

8. Mieterpflichten

8.1 Der Mieter sichert zu, dass

A. der Mietgegenstand pfleglich behandelt, vor Überbeanspruchung geschützt und nicht Dritten überlassen wird. Personen, die den Mietgegenstand bedienen, müssen die Anleitungen kennen und qualifiziert sein. Zelte müssen bei Sturm/Wind gesichert oder abgebaut werden.

B. die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege auf eigene Kosten erfolgt.

8.2 Schäden sind unverzüglich anzuzeigen; Reparaturen erfolgen auf Kosten des Mieters.

8.3 Der Vermieter kann den Mietgegenstand nach Absprache besichtigen.

8.4 Der Mieter trägt alle durch seine Nutzung entstandenen Aufwendungen, Steuern oder Bußgelder nur soweit sie direkt aus der Nutzung entstehen.

8.5 Notwendige Genehmigungen und Zulassungen sind auf Kosten des Mieters einzuholen.

8.6 Ansprüche Dritter auf den Mietgegenstand abzuwehren und den Vermieter zu informieren, Untervermietung nur mit schriftlicher Zustimmung. Bei Verstoß Kündigung und Schadensersatz möglich.

9. Rückgabe des Mietgegenstandes

9.1 Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt und auf eigene Kosten, Übergabe an Vermieter oder Beauftragten.

9.2 Mietzeit endet bei Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand.

9.3 Mietgegenstand muss gereinigt und sortiert zurückgegeben werden; Mehrkosten für unsachgemäße Rückgabe trägt Mieter.

9.4 Rückgabe während vereinbarter Zeit sicherstellen; sonst anteilige Mietzahlung.

9.5 Kontrolle durch Vermieter, Kosten bei Verstößen trägt Mieter.

9.6 Festgestellte Beschädigungen werden gemeldet; Fristen für Gegengutachten gesetzt.

10. Weitere Pflichten des Mieters

10.1 Keine Überlassung an Dritte ohne Zustimmung.

10.2 Meldung an Vermieter bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Ansprüchen durch Dritte innerhalb von 3 Tagen.

10.3 Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl treffen.

11. Schaden und Verlust

11.1 Beschädigungen innerhalb der Mietzeit innerhalb von 48 Stunden melden.

11.2 Diebstahl / Verlust spätestens innerhalb von 24 Stunden melden, Anzeige bei Polizei erstatten, Kopie an Vermieter.

11.3 Unterlässt Mieter Meldung ohne wichtigen Grund, kann Schaden als fahrlässig behandelt werden, gilt nicht automatisch als Unterschlagung.

11.4 Ersatzpflicht bei Diebstahl oder Totalschaden: Wiederbeschaffungswert oder Reparaturkosten inklusive Zubehör.

11.5 Rückgabe nach Verlust: Mietzins bis Rückgabedatum weiter fällig.

11.6 Kosten von Sachverständigen gehen zu Lasten des Mieters.

12. Versicherung

12.1 Mieter haftet für Verlust, Schaden, Diebstahl; ggf. eigene Haftpflichtversicherung erforderlich.

13. Besondere Pflichten bei Schadensfällen

  • Sofort Polizei bei Unfällen hinzuziehen, Namen von Beteiligten/Zeugen notieren, Skizze anfertigen.

  • Kein Schuldanerkenntnis abgeben.

  • Sicherheitsvorkehrungen treffen.

  • Bei Diebstahl Anzeige erstatten und Vermieter informieren.

14. Haftung des Mieters

14.1 Mieter haftet für Verlust, Schaden, Diebstahl oder Untergang des Mietgegenstandes.

14.2 Haftung umfasst Reparaturkosten, Wertminderung, Totalschaden, Sachverständigenkosten, Mietausfall. Haftung erstreckt sich auf Dritte, denen der Mietgegenstand überlassen wird.

15. Kündigung

15.1 Vermieter kann bei wichtigen Gründen fristlos kündigen.

15.2 Mieter kann bei längerfristiger Unbenutzbarkeit schriftlich kündigen, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht.

16. Fälligkeit, Zahlung, Verzug

16.1 Endabrechnung bei Rückgabe, fällig sofort.

17. Gerichtsstand

17.1 Gerichtsstand Paderborn.

18. Salvatorische Klausel

18.1 Änderungen bedürfen der Schriftform.

18.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

18.3 Unwirksame Bestimmungen ersetzen die Parteien durch rechtswirksame Regelungen, beabsichtigter Vertragszweck bleibt erhalten.

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